Erwägungsgrund 16 32024R2516
Die Anforderungen an die technischen Unterlagen gemäß Anhang IV der Verordnung (EU) 2019/1009 sollten angepasst werden, um der Einführung digitaler Etiketten Rechnung zu tragen. Da digitale Plattformen sich ständig weiterentwickeln und die Etiketten durchgehend zugänglich sein müssen, sollten diese Anpassungen regelmäßig überprüft werden. Angesichts der Möglichkeit, EU-Düngeprodukte, die den Herstellern von Mischungen bereitgestellt werden, nur mit einem digitalen Etikett zu versehen, sollten die technischen Unterlagen von Düngeproduktmischungen zur Erleichterung der Marktüberwachung ein Muster der nach Anhang III der Verordnung (EU) 2019/1009 bereitgestellten Informationen zu den Komponenten-EU-Düngeprodukten umfassen, um sicherzustellen, dass alle Interessenträger ein klares Verständnis der Produktkomponenten und ihres jeweiligen Ursprungs haben.