Erwägungsgrund 23 32024R2748
Damit das von den harmonisierten und nicht harmonisierten Produkten gebotene Sicherheitsniveau nicht beeinträchtigt wird, müssen Vorschriften für eine verstärkte Marktüberwachung festgelegt werden, insbesondere in Bezug auf Waren, die als krisenrelevant eingestuft wurden, unter anderem durch die Ermöglichung einer engeren Zusammenarbeit und der gegenseitigen Unterstützung der Marktüberwachungsbehörden.