Erwägungsgrund 8 32024R2748
Nicht harmonisierte Produkte können auch als krisenrelevante Waren eingestuft werden. Daher könnten einige der einschlägigen Mechanismen dieser Verordnung, insbesondere die Konformitätsvermutung zusammen mit der allgemeinen Sicherheitsanforderung auf der Grundlage nationaler Anforderungen oder nationaler oder internationaler Normen, eine zusätzliche Möglichkeit bieten, die Vermutung der Sicherheit nicht harmonisierter krisenrelevanter Waren während einer Krise nachzuweisen. Dies würde das Inverkehrbringen dieser Waren während einer Krise erleichtern.