Erwägungsgrund 24 32024R0795
Die Verordnung (EU) 2021/1060 sollte geändert werden, damit Projekte, denen ein Souveränitätssiegel zuerkannt wurde, insbesondere durch die Erleichterung der kumulativen oder kombinierten Finanzierung aus mehreren Unionsinstrumenten von einem besseren Zugang zu Unionsmitteln profitieren können. Zu diesem Zweck sollten die Verwaltungsbehörden in der Lage sein, für Maßnahmen, denen ein Souveränitätssiegel zuerkannt wurde, direkt aus dem EFRE oder dem ESF+ Unterstützung zu gewähren.