Art. 35 32025R1355
Aufhebung
(1)
Die Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) wird hiermit aufgehoben.
(2)
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.