Erwägungsgrund 10 32025R1377
Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 enthält Vorschriften für die Verwendung und Beseitigung durch alternative Verarbeitungsmethoden gewonnener Folgeprodukte. Anhang IV Kapitel IV Abschnitt 3 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte daher dahin gehend geändert werden, dass Vorschriften für die Verwendung und Beseitigung durch diese beiden neuen alternativen Verarbeitungsmethoden gewonnener Erzeugnisse festgelegt werden.