Erwägungsgrund 9 32025R1377
Beide dieser alternativen Methoden wurden von der Behörde als sichere alternative Methoden für die Verarbeitung von verarbeiteten und ausgeschmolzenen Fetten zu Biodiesel betrachtet. Daher sollten diese beiden neuen alternativen Verarbeitungsmethoden in Anhang IV Kapitel IV Abschnitt 2 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 aufgenommen werden.