Erwägungsgrund 8 32025R1377
Nachdem Österreich einen Antrag auf Genehmigung einer alternativen Methode gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 gestellt hatte, veröffentlichte die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur „Bewertung des Antrags auf Genehmigung eines neuen alternativen Verfahrens zur Biodieselherstellung aus ausgeschmolzenem Fett, einschließlich tierischen Nebenprodukten der Kategorie 1“.