Verordnung (EU) 2025/1377 der Kommission vom 15. Juli 2025 zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich bestimmter Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Einfuhr nicht für den menschlichen Verzehr bestimmter tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 18 32025R1377
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