Erwägungsgrund 11 32025R2457
Um der Verpflichtung gemäß Anhang I Abschnitt 10.4.4 der Verordnung (EU) 2017/745 nachzukommen, sollte die Kommission dem betreffenden wissenschaftlichen Ausschuss das Mandat erteilen, Leitlinien für andere Stoffe als Phthalate auszuarbeiten, die entweder als krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 1A oder 1B oder als Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften eingestuft sind, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen wahrscheinlich schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen haben und die in Übereinstimmung mit dem Verfahren des Artikels 59 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 bestimmt werden.