Erwägungsgrund 9 32025R2457
In dem speziellen Fall von Divergenzen zwischen wissenschaftlichen Gutachten im Zusammenhang mit der Ermittlung schädlicher Wirkungen chemischer Stoffe sollte ein neues Verfahren eingeführt werden, mit dem sich die Divergenz beseitigen lässt. Dieses Verfahren sollte es der Kommission ermöglichen, die ECHA als die Agentur der Union, die über die besten Fachkenntnisse und meisten Kapazitäten im Bereich der Gefahrenbewertung sowie über viel Erfahrung mit dem harmonisierten Einstufungs- und Kennzeichnungsverfahren verfügt, aufzufordern, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates einen Vorschlag für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung auszuarbeiten. So käme man der Vision „Ein Stoff, eine Bewertung“ in Bezug auf die Einheitlichkeit der Gefahrenbewertungen von Chemikalien in der gesamten Union einen Schritt näher und ließen sich gleichzeitig der Schutz der Gesundheit des Menschen und der Umweltschutz verbessern. Diese Möglichkeit sollte in die Bestimmung über die Beseitigung von Divergenzen zwischen wissenschaftlichen Gutachten in die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 aufgenommen werden.