Erwägungsgrund 15 32025R2457
Durch die mit der vorliegenden Verordnung eingeführte Änderung der Verordnung (EU) 2019/1021 werden die Aufgaben, die Arbeitsbelastung und der Zuständigkeitsbereich der wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA und insbesondere ihres Ausschusses für sozioökonomische Analyse erweitert. Damit die wissenschaftlichen Ausschüsse angemessene Fachkenntnisse und Unterstützung im Wege gründlicher wissenschaftlicher Bewertungen sowie geeignete und beständige Ressourcen bereitstellen können, sollte sichergestellt werden, dass sie über Kapazitäten und eine Leitung verfügen. Zu diesem Zweck ist es unter Umständen angezeigt, die Verordnung (EU) 2019/1021 so anzupassen, dass künftigen Überarbeitungen der Bestimmungen über die Arbeitsweise der Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur Rechnung getragen wird. Im Hinblick auf eine solche Überarbeitung sollte die Kommission bewerten, ob die Verordnung (EU) 2019/1021 geändert werden muss.