Erwägungsgrund 6 32025R2457
Im Interesse der Wahrung der Kohärenz und Effizienz bei in Rechtsakten der Union vorgesehenen Bewertungen im Zusammenhang mit Chemikalien ist es auch wichtig, dass die Daten interoperabel sind und einfach unter den betreffenden Agenturen der Union ausgetauscht werden können und dass die Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Standardformaten und kontrollierten Vokabularen gefördert wird. Daher sollten im Hinblick auf einen einfacheren Datenaustausch zwischen den Agenturen alle neuen Datenformate, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) oder der Europäischen Umweltagentur (EUA) entwickelt werden, in Zusammenarbeit mit anderen betreffenden Agenturen der Union, die sich mit Chemikalien befassen, festgelegt werden. Zu diesem Zweck sollten einschlägige neue Bestimmungen in die Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates eingefügt, sowie die geltenden Bestimmungen verschärft werden. Zudem sollte in Erwägung gezogen werden, ähnliche Bestimmungen für die Verordnung über die Europäische Chemikalienagentur vorzuschlagen, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen über Zusammenarbeit zwischen allen betreffenden Agenturen kohärent sind.