Erwägungsgrund 12 32025R2457
Die ECHA bietet bereits im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wissenschaftliche Gutachten zu chemischen Stoffen, einschließlich Phthalaten, endokriner Disruptoren und krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe. Mehrere wichtige Kapazitäten der Agentur können weiter in Anspruch genommen werden, einschließlich der Kapazitäten für Gefahren-, Risiko- und Expositionsbewertungen sowie sozioökonomische Bewertungen, der Erarbeitung von Stellungnahmen des Ausschusses und der IT-Kapazitäten für die Konsultation von Interessenträgern und die Verbreitung. Damit in Zukunft zeitnahe Aktualisierungen über das Vorhandensein von Phthalaten herausgegeben werden können und sichergestellt ist, dass die geeignete Agentur der Union neue Leitlinien für andere Stoffe auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse ausarbeitet, sollte die Ausarbeitung dieser Leitlinien der ECHA übertragen werden. Bei der Ausarbeitung und Aktualisierung der Leitlinien sollte die ECHA die einschlägigen Sachverständigen im Bereich Medizinprodukte einbeziehen.