Erwägungsgrund 13 32025R2457
Da mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 der Kommission neue Gefahrenklassen und Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen eingeführt wurden, sollte der Verweis auf endokrine Disruptoren mit Wirkung auf die Gesundheit des Menschen der Kategorie 1 angesichts der Bedeutung dieser Gefahrenklasse für die Art der Stoffe in Medizinprodukten in Anhang I Nummer 10.4.1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/745 spezifiziert werden.