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Es sollte eine Unionsbasisdatenbank mit Standardwerten für die Treibhausgasemissionsintensitäten (im Folgenden „Unionsbasisdatenbank“) eingerichtet werden, um die Vergleichbarkeit der bei der Anwendung dieser Verordnung erzielten Treibhausgasemissionsdaten zu verbessern. Diese Unionsbasisdatenbank sollte eine ausreichende Granularität aufweisen und die sektorspezifischen, regionalen und nationalen Besonderheiten in der gesamten Union widerspiegeln sowie gesonderte Tabellen für jeden Verkehrsträger enthalten. Die Kommission sollte dafür sorgen, dass die Unionsbasisdatenbank regelmäßig aktualisiert wird, und jährlich oder häufiger bewerten, ob Aktualisierungen erforderlich sind. Die Seeverkehrsdaten sollten aus der Datenbank „THETIS-MRV“ abgeleitet und gegebenenfalls mittels anderer Informationsquellen, etwa der „FuelEU-Datenbank“, ergänzt werden. Angesichts der sektorspezifischen, regionalen und nationalen Besonderheiten dieser Standardwerte in der gesamten Union sollten jedoch auch andere einschlägige Datenbanken und Datensätze, die von Dritten betrieben werden, zulässig sein, unter der Bedingung, dass sie einer technischen Qualitätsprüfung auf Unionsebene unterzogen werden.