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Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie detaillierte Bestimmungen in Bezug auf die an das Europäische Komitee für Normung gerichteten Anträge zur Überarbeitung der EN ISO-Norm, die Präzisierung der gemeinsamen Methodik, die Festlegung von Vorschriften und Bedingungen für die Durchführung der technischen Qualitätsprüfung von Datenbanken Dritter, die Einrichtung des EU-Berechnungsinstruments, die Zertifizierung externer Berechnungsinstrumente und die Überprüfung der Ausgabedaten festlegen kann. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.