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Die Offenlegung von Informationen über Treibhausgasemissionen vor der Erbringung eines Verkehrsdienstes ist von entscheidender Bedeutung, um öffentlichen Stellen, Unternehmen und Verbrauchern eine Grundlage für eine fundierte Entscheidungsfindung zu geben, und sie beeinflusst die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Behörden sowie die geschäftlichen Entscheidungen von Rechtsträgern in den Bereichen Verkehr und Verkehrsknotenpunkte, die diese Verkehrsdienste auf dem Markt erbringen und veranstalten. Daher sollten Informationen über Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit einem bestimmten Verkehrsdienst, wann immer möglich, vor der Erbringung des Verkehrsdienstes offengelegt werden. Es sollte jedoch möglich sein, Informationen über Treibhausgasemissionen nach der Erbringung des Verkehrsdienstes offenzulegen, vor allem wenn die Kommunikation zwischen Unternehmen ein höheres Maß an Detailliertheit der Informationen erfordert, insbesondere im Zusammenhang mit Logistikketten und Vertragsverhältnissen mit Unterauftragnehmern, oder zum Zweck der Nutzung von Primärdaten.