Verordnung (EU) 2026/467 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Februar 2026 zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027
Diese Verordnung berührt nicht das geltende Völkerrecht, das den Einsatz, die Entwicklung oder die Herstellung bestimmter Verteidigungsgüter und -technologien verbietet.
Erwägungsgrund 34 32026R0467Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen