Verordnung (EU) 2026/467 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Februar 2026 zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027
Angesichts des Finanzbedarfs der Ukraine ist es angemessen, den finanziellen Beistand gemäß der diversifizierten Finanzierungsstrategie nach Artikel 224 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 zu organisieren.
Erwägungsgrund 48 32026R0467Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen