§ 6 AG GlüStV 2021-Saar
GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
Abweichend von § 5 Absatz 1 wird die ordnungsrechtliche Aufgabe des Saarlandes nach § 10 Absatz 1 GlüStV 2021 und § 1 Absatz 1, Klassenlotterien und ähnliche Glücksspielangebote im Saarland zu veranstalten, durch die GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder nach Maßgabe des Staatsvertrages über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder erfüllt.