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Die Einnahmen des Haushaltsplans setzen sich aus den Finanzbeiträgen der Mitgliedstaaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Vereinigtes Königreich sowie aus den Finanzbeiträgen Islands, Norwegens und der Schweiz zusammen.
Ab 1. Januar 2010 wird die Liste der in Absatz 1 genannten Staaten auf Bulgarien und Rumänien ausgeweitet.
Ab 1. Januar 2010 wird die Liste der in Absatz 1 genannten Staaten nach auf Liechtenstein ausgeweitet.
Die Finanzbeiträge dieser Staaten werden im Haushaltsplan festgelegt und in Euro ausgedrückt.
den Beiträgen, die von den teilnehmenden und den beitragenden Mitgliedstaaten und gegebenenfalls von den beitragenden Drittstaaten geschuldet werden;
die von den beitragenden Mitgliedstaaten zu zahlenden Beiträge sowie gegebenenfalls die von beitragenden Dritten zu zahlenden Beiträge;
einem Beitrag der Länder, die bei der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands und bei Dublin- und Eurodac-bezogenen Maßnahmen…
In Artikel 25 werden die folgenden Absätze eingefügt: „(1a) Ab 1. Januar 2010 wird die Liste der in Absatz 1 genannten Staaten auf Bulgarien und Rumänien…
Artikel 26 erhält folgende Fassung: Die in Artikel 25 genannten Staaten stellen dem Stellvertretenden Generalsekretär ihre Finanzbeiträge zur Verfügung: Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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