Erwägungsgrund 10 32013D0010
Der Teil der ursprünglichen Euro-Banknote, der vorgelegt werden muss, um umgetauscht werden zu können, unterliegt bestimmten Mindestmaßanforderungen. Um Maßverzerrungen bei z. B. durch Schrumpfen beschädigten Euro-Banknoten zu vermeiden, sollten die Maße in Prozent der Oberfläche der ursprünglichen Banknote vor ihrer Beschädigung angegeben werden.