Erwägungsgrund 9 32013D0010
Die Befugnis, Maßnahmen zum Schutz der Integrität von echten Euro-Banknoten als Zahlungsmittel zu ergreifen, umfasst die Befugnis, einheitliche Regeln für den Umtausch beschädigter echter Euro-Banknoten durch die NZBen zu schaffen. Nach diesen Regeln werden bestimmte Kategorien von Euro-Banknoten festgelegt, die von den NZBen einbehalten werden sollten, wenn sie ihnen zum Umtausch vorgelegt werden.