Erwägungsgrund 8 32013D0010
Reproduktionen von Euro-Banknoten in elektronischer Form sind nur dann rechtmäßig, wenn ihre Hersteller ausreichende technische Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Ausdrucke dieser elektronischen Reproduktionen gemacht werden, die die Öffentlichkeit mit echten Euro-Banknoten verwechseln könnte.