Erwägungsgrund 4 32013D0010
Die EZB hat als Rechtsnachfolgerin des EWI das Urheberrecht an den Gestaltungsentwürfen der Euro-Banknoten, das ursprünglich das EWI innehatte. Bei Reproduktionen, die unter Verletzung des Urheberrechts an den Gestaltungsentwürfen der Euro-Banknoten erstellt oder verbreitet werden, wie z. B. Reproduktionen, die möglicherweise negative Auswirkungen auf das Ansehen der Euro-Banknoten haben, können die EZB und die NZBen, die für die EZB handeln, das Urheberrecht der EZB geltend machen.