Erwägungsgrund 6 32013D0010
Das Recht der EZB und der NZBen zur Ausgabe von Euro-Banknoten umfasst die Befugnis, alle notwendigen rechtlichen Maßnahmen zum Schutz der Integrität der Euro-Banknoten als Zahlungsmittel zu ergreifen. Die EZB sollte Maßnahmen zur Erreichung eines Mindestschutzniveaus in allen Mitgliedstaaten ergreifen, deren Währung der Euro ist, um zu gewährleisten, dass die Öffentlichkeit Reproduktionen von Euro-Banknoten unterscheiden kann, die von der EZB und den NZBen ausgegeben werden und die keine falschen Banknoten im Sinne von Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen sind (nachfolgend „echte Euro-Banknoten“). Es bedarf deshalb der Festlegung einheitlicher Regeln, wonach die Reproduktion von Euro-Banknoten erlaubt ist.