Erwägungsgrund 14 32013D0010
Diese Gebühr sollte nicht erhoben werden, wenn die Euro-Banknoten infolge eines versuchten oder vollendeten Raubes oder Diebstahls beschädigt wurden; zur Vermeidung geringfügiger Gebühren sollte die Gebühr ferner nur erhoben werden, wenn eine Mindestzahl beschädigter Euro-Banknoten zum Umtausch vorgelegt wird.