Erwägungsgrund 18 32013D0010
Das ausschließliche Recht der EZB, die Ausgabe von Euro-Banknoten in der Union zu genehmigen, umfasst die Befugnis, Euro-Banknoten einzuziehen und einheitliche Regeln für den Einzug von Euro-Banknoten durch die EZB und die NZBen festzulegen —