Erwägungsgrund 10 32015D0443
Die Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) als autonome Einrichtung der Union hat sich erheblich auf die Sicherheitsinteressen der Kommission ausgewirkt und erfordert die Festlegung von Sicherheitsvorschriften und -verfahren für die Zusammenarbeit zwischen EAD und Kommission, vor allem im Hinblick auf die Fürsorgepflicht der Kommission für in den Delegationen der Union tätige Kommissionsbedienstete.