Erwägungsgrund 10 32017D0449
Nach Einschätzung des Sachverständigenausschusses der WHO für Drogenabhängigkeit (im Folgenden „Sachverständigenausschuss“) ist U-47700 (3,4-Dichlor-N-(2-dimethylamino-cyclohexyl)-N-methyl-benzamid) eine Verbindung, bei der eine ähnliche Missbrauchsgefahr besteht wie bei kontrollierten Opioiden wie Morphin und AH-7921, die in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufgeführt sind, und die ähnliche schädliche Wirkungen hat. Es gibt keinen Nachweis für einen therapeutischen Nutzen des Stoffes, und seine Verwendung hat zu Todesfällen geführt. Es liegen hinreichende Nachweise dafür vor, dass U-47700 missbraucht wird oder ein Missbrauch wahrscheinlich ist und dass der Stoff zu einem Problem für die öffentliche Gesundheit und einem sozialen Problem werden könnte, sodass internationale Kontrollmaßnahmen für diesen Stoff gerechtfertigt sind. Folglich empfiehlt die WHO, U-47700 in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen.