Erwägungsgrund 32 32017D0449
Laut dem Bericht der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht über eine gemäß Artikel 6 Absätze 2, 3 und 4 des Beschlusses 2005/387/JI durchgeführte Risikobewertung, der der Kommission und dem Rat am 28. Juli 2016 vorgelegt wurde, stellen die starke Wirkung von MDMB-CHMICA und die sehr unterschiedlichen Mengen der Verbindung in „Legal High“-Produkten ein hohes Risiko akuter Toxizität dar. Insgesamt wurden in acht Mitgliedstaaten 28 Todesfälle und 25 akute Vergiftungen in Verbindung mit MDMB-CHMICA gemeldet. Daher nahm die Kommission am 31. August 2016 einen Vorschlag über EU-weite Kontrollmaßnahmen für MDMB-CHMICA an.