Erwägungsgrund 13 32017D0449
Nach Einschätzung des Sachverständigenausschusses ist Butyrfentanyl (N-Phenyl-N-[1-(2-phenylethyl)-4-piperidinyl]butanamid) eine Verbindung, bei der eine ähnliche Missbrauchsgefahr besteht wie bei kontrollierten Opioiden wie Morphin und Fentanyl, die in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufgeführt sind, und die ähnliche schädliche Wirkungen hat. Es kann zudem auch in Fentanyl umgewandelt werden. Es gibt keinen Nachweis für einen therapeutischen Nutzen des Stoffes, und seine Verwendung hat zu Todesfällen geführt. Es liegen hinreichende Nachweise dafür vor, dass Butyrfentanyl missbraucht wird oder ein Missbrauch wahrscheinlich ist und dass der Stoff ein Problem für die öffentliche Gesundheit und ein soziales Problem darstellen könnte, sodass internationale Kontrollmaßnahmen für diesen Stoff gerechtfertigt sind. Folglich empfiehlt die WHO, Butyrfentanyl in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen.