Erwägungsgrund 38 32017D0449
XLR-11 wird von der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht als neue psychoaktive Substanz nach Maßgabe des Beschlusses 2005/387/JI beobachtet. XLR-11 wurde in 17 Mitgliedstaaten gefunden. Es wird offen auf dem Markt verkauft. Es wird mit einer geringen Zahl schwerwiegender unerwünschter Ereignisse in Verbindung gebracht, einschließlich mindestens einem Todesfall, in dem es nachgewiesen wurde, und war Gegenstand einer gesundheitsbezogenen Warnmeldung im Frühwarnsystem der Union.