Erwägungsgrund 14 32017D0449
Butyrfentanyl wird von der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht als neue psychoaktive Substanz nach Maßgabe des Beschlusses 2005/387/JI beobachtet. Butyrfentanyl wurde in sechs Mitgliedstaaten gefunden. Es wird offen auf dem Markt verkauft. Es wird mit schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen in Verbindung gebracht, einschließlich mindestens einem Todesfall, in dem es nachgewiesen wurde, und war Gegenstand einer gesundheitsbezogenen Warnmeldung im Frühwarnsystem der Union.