Erwägungsgrund 22 32017D0449
Gemäß dem Sachverständigenausschuss ist die Gefahr für die öffentliche Gesundheit und die Gesellschaft, die mit dem Missbrauch von Pentedron oder α-Methylaminovalerophenon (2-(Methylamino)-1-phenylpentan-1-on) in Verbindung gebracht wird, erheblich. Es gibt keinen Nachweis für einen therapeutischen Nutzen von Pentedron. Der Sachverständigenausschuss erkennt an, dass Pentedron ähnliches Potenzial für Missbrauch und ähnliche schädliche Wirkungen hat wie Stoffe in Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe. Nach Auffassung des Sachverständigenausschusses liegen hinreichende Nachweise dafür vor, dass Pentedron missbraucht wird oder ein Missbrauch wahrscheinlich ist und dass der Stoff daher ein Problem für die öffentliche Gesundheit und ein soziales Problem darstellt, sodass internationale Kontrollmaßnahmen für diesen Stoff gerechtfertigt sind. Folglich empfiehlt die WHO, Pentedron in Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufzunehmen.