Erwägungsgrund 34 32017D0449
Gemäß dem Sachverständigenausschuss ist die Gefahr für die öffentliche Gesundheit und die Gesellschaft, die mit dem Missbrauch von 5F-APINACA oder 5F-AKB-48 (N-(Adamantan-1-yl)-1-(5-fluoropentyl)-1H-indazol-3-carboxamid) in Verbindung gebracht wird, erheblich. Es gibt keinen Nachweis für einen therapeutischen Nutzen von 5F-APINACA. Der Sachverständigenausschuss erkennt an, dass 5F-APINACA ähnliches Potenzial für Missbrauch und ähnliche schädliche Wirkungen hat wie Stoffe in Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe. Nach Auffassung des Sachverständigenausschusses liegen hinreichende Nachweise dafür vor, dass 5F-APINACA missbraucht wird oder ein Missbrauch wahrscheinlich ist und dass der Stoff daher ein Problem für die öffentliche Gesundheit und ein soziales Problem darstellt, sodass internationale Kontrollmaßnahmen für diesen Stoff gerechtfertigt sind. Folglich empfiehlt die WHO, 5F-APINACA in Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufzunehmen.