Erwägungsgrund 15 32017D0449
Daher sollten die Mitgliedstaaten den Standpunkt vertreten, dass Butyrfentanyl in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufgenommen werden sollte.
Daher sollten die Mitgliedstaaten den Standpunkt vertreten, dass Butyrfentanyl in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufgenommen werden sollte.