Erwägungsgrund 12 32017D0864
Auf die Rolle des Kulturerbes wird auch in der UN-2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung (im Folgenden „Agenda 2030“) hingewiesen, in der die Weltbürgerschaft, die kulturelle Vielfalt und der interkulturelle Dialog als übergeordnete Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung anerkannt werden. In der Agenda 2030 wird ferner anerkannt, dass alle Kulturen und Zivilisationen zur nachhaltigen Entwicklung beitragen können und ganz entscheidend dafür sind, dass eine nachhaltige Entwicklung möglich ist. Die Kultur wird explizit in mehreren Zielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung erwähnt, insbesondere in Ziel 11 (städtisches Kulturerbe), in Ziel 4 (Bildung) und, in Bezug auf den Tourismus, in den Zielen 8 und 12 (nachhaltiges Wachstum bzw. nachhaltige Konsummuster).