Erwägungsgrund 23 32017D0864
Der Schutz, die Erhaltung und die Aufwertung des Kulturerbes Europas fallen unter die Ziele bestehender Programme der Union. Zur Durchführung des Europäischen Jahres des Kulturerbes können daher diese Programme gemäß der darin vorgesehenen Bestimmungen und Finanzierungsprioritäten auf Jahres- oder Mehrjahresbasis herangezogen werden. Programme und Maßnahmen in Bereichen wie Kultur, Bildung, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, regionale Entwicklung, sozialer Zusammenhalt, maritime Angelegenheiten, Umwelt, Tourismus, Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, Forschung und Innovation sowie Kommunikation tragen direkt und indirekt zum Schutz, zur Aufwertung, zur innovativen Um- oder Weiternutzung und zur Förderung des Kulturerbes Europas bei und können das Europäische Jahr des Kulturerbes innerhalb ihres jeweiligen Rechtsrahmens unterstützen. Nationale Beiträge, die zur Kofinanzierung auf Unionsebene hinzukommen und u. a. durch flexible Finanzierungsmechanismen wie öffentlich-private Partnerschaften oder Crowdfunding finanziert werden, können in Betracht gezogen werden, um die Ziele des Europäischen Jahres des Kulturerbes zu unterstützen.