Erwägungsgrund 14 32017D0864
Maßnahmen, die die Pflege, Restaurierung, Erhaltung, Um- oder Weiternutzung, Zugänglichkeit und Förderung des Kulturerbes und der damit verbundenen Dienstleistungen betreffen, fallen in erster Linie in die nationale, regionale oder lokale Zuständigkeit. Trotzdem hat das Kulturerbe eine eindeutige europäische Dimension, auf die zusätzlich zur Kulturpolitik mit anderen Maßnahmen der Union etwa in den Bereichen Bildung, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, regionale Entwicklung, sozialer Zusammenhalt, maritime Angelegenheiten, Umwelt, Tourismus, digitale Agenda, Forschung und Innovation sowie Kommunikation eingegangen wird.