Erwägungsgrund 21 32017D0864
Das Kulturerbe ist zudem ein Tätigkeitsbereich in mehreren Programmen im Bereich der Außenbeziehungen, insbesondere — aber nicht ausschließlich — im Nahen Osten. Die Förderung der Wertschätzung für das Kulturerbe stellt auch eine Reaktion auf die bewusste Zerstörung von Kulturgütern in Konfliktgebieten dar, wie von der hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission in ihrer gemeinsamen Mitteilung vom 8. Juni 2016 mit dem Titel „Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen“ hervorgehoben wurde. Es gilt, die Komplementarität zwischen dem Europäischen Jahr des Kulturerbes und allen Initiativen im Bereich der Außenbeziehungen sicherzustellen, die im Rahmen geeigneter Strukturen entwickelt wurden. Die Aktionen zum Schutz und zur Förderung des Kulturerbes im Rahmen einschlägiger Instrumente der Außenbeziehungen sollten unter anderem das gegenseitige Interesse am Austausch von Erfahrungen und Werten mit Drittländern widerspiegeln. Das Europäische Jahr des Kulturerbes sollte das gegenseitige Kennenlernen, die gegenseitige Achtung und das gegenseitige Verständnis der jeweiligen Kulturen fördern.