Erwägungsgrund 22 32017D0864
Auch die Bewerberländer und die potenziellen Bewerberländer sollten eng in Aktionen im Rahmen des Europäischen Jahres des Kulturerbes einbezogen werden. Nach Möglichkeit sollte auch die Einbindung der Länder, die in den Anwendungsbereich der Europäischen Nachbarschaftspolitik fallen, und anderer Partnerländer angestrebt werden. Eine solche Einbindung kann über die entsprechenden Kooperations- und Dialograhmen und insbesondere im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Dialogs zwischen der Union und diesen Ländern erfolgen.