Erwägungsgrund 8 32017D0864
Das Kulturerbe ist über viele Jahrhunderte hinweg aus der Wechselwirkung zwischen den kulturellen Ausdrucksformen der verschiedenen Zivilisationen, die Europa bevölkert haben, gewachsen. Ein Europäisches Jahr des Kulturerbes soll zur Stärkung und zum Fortschreiten des Verständnisses für den Stellenwert beitragen, der dem Schutz und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zukommt. Im Einklang mit den Verpflichtungen des Unesco-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen aus dem Jahr 2005, dessen Vertragsparteien die Union und ihre Mitgliedstaaten sind, stellen Bildungsprogramme und Programme zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit eine Möglichkeit dar, ein solches Verständnis zu erreichen.