Erwägungsgrund 20 32017D0864
Die Ausrufung eines Europäischen Jahres des Kulturerbes ist ein wirksames Mittel, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren, Informationen über bewährte Vorgehensweisen zu verbreiten, eine Grundsatzdebatte sowie Forschung und Innovation zu fördern und die Erhebung und Auswertung qualitativer Nachweise und quantitativer Daten, einschließlich Statistiken, zu den sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Kulturerbes zu verbessern. Durch Schaffung eines Umfelds, das die gleichzeitige Verfolgung dieser Ziele auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene unterstützt, können größere Synergien erzielt und die Ressourcen besser genutzt werden. In dieser Hinsicht sollte die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, den Mitgliedstaaten, dem Ausschuss der Regionen und den im Bereich des Kulturerbes tätigen Einrichtungen und Verbänden auf Unionsebene zeitnah Informationen bereitstellen und eng mit ihnen zusammenarbeiten. Um sicherzustellen, dass die für das Europäische Jahr des Kulturerbes entwickelten Tätigkeiten eine europäische Dimension haben, werden auch die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit aufgefordert.