Erwägungsgrund 16 32017D0864
Wie der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 25. November 2014 feststellt, erfordern der Schutz, die Aufwertung und die Pflege des Kulturerbes eine effektive, auf Beteiligung ausgerichtete Verwaltung (das heißt Zusammenwirken verschiedener Ebenen und Interessenträger) und eine verstärkte bereichsübergreifende Zusammenarbeit, damit das Potenzial des Kulturerbes für die europäischen Gesellschaften und Volkswirtschaften vollständig ausgeschöpft werden kann. Dieses Zusammenwirken und diese Zusammenarbeit bedürfen der Mitarbeit aller Interessenträger, einschließlich öffentlicher Stellen, des Kulturerbebereichs, privater Akteure sowie von Organisationen der Zivilgesellschaft wie nichtstaatlichen Organisationen und Organisationen im Freiwilligenbereich.