Erwägungsgrund 4 32017D0864
Wie die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung vom 22. Juli 2014 mit dem Titel „Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas“ hervorhebt, muss das kulturelle Erbe als eine gemeinsame Ressource und ein Gut der Allgemeinheit angesehen werden, das es für künftige Generationen zu bewahren gilt. Die Pflege des kulturellen Erbes liegt daher in der gemeinsamen Verantwortung aller Interessenträger.