Erwägungsgrund 12 32018D0646
In der Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, bis spätestens 2018 im Einklang mit ihren nationalen Gegebenheiten und Besonderheiten und nach eigenem Ermessen Regelungen für die Validierung von nichtformalem und informellem Lernen einzuführen, die den Einzelnen dazu befähigen, seine Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die durch nichtformales und informelles Lernen erworben wurden, validieren zu lassen und eine vollständige oder gegebenenfalls teilweise Qualifikation zu erhalten.