Erwägungsgrund 32 32018D0646
Die Kommission sollte die kohärente Umsetzung und Begleitung dieses Beschlusses durch eine Europass-Sachverständigengruppe sicherstellen, die sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und relevanten Interessenträgern zusammensetzt. Die Sachverständigengruppe sollte insbesondere einen strategischen Ansatz für die Umsetzung und Weiterentwicklung von Europass ausarbeiten und hinsichtlich der Entwicklung von internetgestützten Instrumenten, einschließlich durch Tests, und hinsichtlich der Informationen, die über die Europass-Online-Plattform bereitgestellt werden, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Gruppen beratend tätig sein.