Erwägungsgrund 7 32018D0646
In ihrem Bericht vom 19. Dezember 2013 an das Europäische Parlament und den Rat zur Evaluierung von Europass kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Aufgabe der nationalen Europass-Zentralstellen, das Bewusstsein für Europass zu schärfen und den interessierten Kreisen die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, ein geeignetes Modell für die Umsetzung von Europass sei. Die Kommission stellte gleichwohl des Weiteren fest, dass die meisten Instrumente von Europass immer noch nicht alle potenziellen Nutzer erreichten und in unterschiedlichen Gebieten und Altersgruppen eine ungleichmäßige Reichweite hätten und dass mit einer besseren Koordinierung und Integration der Dienstleistungen zur Unterstützung der Beratung und Mobilität im Europass-Rahmen mehr potentielle Nutzer gezielt angesprochen werden könnten.